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Braunschweig dreht an der Kostenschraube

Wiedereinführung Kindergartengebühren
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in der Haushaltssitzung am 15.03.2016 beschlossen ab August 2016 wieder ein Entgelt für den Kindergarten Besuch zu verlangen.

Übergangsregelung
Eltern die aktuell Ihre Kinder in der Krippe mit hohen Entgelten betreuen lassen, wären die Gelackmeierten. Dafür muss eine Übergangsregelung geschaffen werden. Also andere wäre äußerst unfair.

Parkgebühren erhöhen
Die Gebühren für Parkplätze und Parkhäuser werden um 20 Prozent angehoben.

Grundsteuer B rückwirkend erhöhen
Zusätzlich wird der Grundsteuer B Hebesatz von derzeit 450 Prozentpunkte auf 500 Prozentpunkte rückwirkend zum 01. Januar 2016 erhöht.

Allgemein wird es für Familien mit Kindern und Wohneigentum definitiv teurer werden. Mieter werden mit Sicherheit ebenfalls über die Nebenkostenabrechnung eine Kostensteigerung erfahren.

Wo bleiben die angekündigten Neubaugebiete?
Die Stadt Braunschweig scheint mit der Ausweisung von Neubaugebieten praktisch nicht voranzukommen.

Abwanderungstrend in das Braunschweiger Umland
Diese Entscheidungen der Politik werden sicherlich den Abwanderungstrend in das Braunschweiger Umland verstärken. Schließlich gibt es in den Gemeinden bezahlbare und auch überhaupt erst verfügbare Bauplätze zu erwerben.

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Neubaugebiete nur noch mit schnellem Glasfaser-Internet

Die Bundesregierung beschleunigt den Glasfaser-Ausbau in Deutschland. Das von Verkehrsminister Alexander Dobrindt vorgestellte „DigiNetz-Gesetz“ wurde am 27.01.2016 durch das Bundeskabinett beschlossen.

Kurz gesagt bedeutet dies:

  • Bei Neubau oder Sanierung von Straßen müssen Glasfaserkabel künftig mit verlegt werden.
  • Wird ein Neubaugebiet erschlossen, müssen Glasfaserkabel direkt mit verlegt werden.

Der Gesetzestext kann im Internet abgerufen werden.

Darin heißt es „Die uneingeschränkte Erstreckung der Verpflichtung auf Neubaugebiete stellt die Bedeutung des Breitbandausbaus für zu erschließende Ansiedlungsflächen heraus. Dies umfasst gleichermaßen Wohn- und Gewerbegebiete. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass der Ausbau eines digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzes in neu erschlossenen Gebieten stets erforderlich ist und daher die Prüfung, ob die Mitverlegung bedarfsgerecht ist, entfallen kann. Die Erschließung mit passiver Netzinfrastruktur samt unbeschalteter Glasfaser stellt sicher, dass ein späterer Betrieb durch private Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze des so entstehenden Glasfasernetzes jederzeit erfolgen kann.“

Damit ist endlich sicher gestellt, dass auch die im Großraum Braunschweig erschlossenen Baugebiete einen zeitgemäßen schnellen Internet Zugang erhalten.
Für die Bewohner der Baugebiete „Lindenberg-Roselies“, „Leiferde-Meerberg“ usw. kommt das Gesetz leider Jahre zu spät.