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Kommt ein Verbot von Schottergärten?

Schottergarten

Wenn es nach der CDU geht, werden zukünftig möglicherweise Schottergärten in Brauschweig verboten. Bereits angelegte Schotterwüsten sollen Bestandsschutz genießen. Die „Rekultivierung“ soll bezuschusst werden.

In vielen (neuen) Wohngebieten ist es scheinbar zur Unsitte geworden, den (Vor)garten mit Kies zuzuschütten und vielleicht noch einige Buchsbäume und oder Bambusse zu pflanzen.

Biodiversität ist hier natürlich Fehlanzeige. Das Stadtklima wird dadurch auch ungünstig weiter beeinflusst.

Davon abgesehen, ist der Anblick auch wenig schmeichelhaft für das Auge.

Noch dazu kommt, dass Laub aus dem Schotterbett nur händisch aufgesammelt werden kann. Schließlich kann man ja nicht zur Harke oder einem Besen greifen.
Oftmals wird dann zum nerv tötenden Laubbläser bzw. Sauger gegriffen und das letzte Krümchen organische Masse weggesaugt.

Allerdings ist ein Verbot vielleicht auch ein wenig übertrieben?

Denkbar wäre z.B. auch, dass geschotterte Flächen als versiegelte Flächen gelten und damit die Gebühren für das Niederschlagswasser des Eigentümers erhöhen.

Auf der anderen Seite, wird dies gut situierte Eigentümer sicher nicht davon abhalten, weiter Schottergärten anzulegen – dann zahlt man halt etwas mehr für das Niederschlagswasser…

Update 24.05.2019
Der Rat der Stadt Braunschweig hat beschlossen, dass Hausbesitzer besser informiert werden sollen. Die „Rekultivierung“ soll finanziell nicht gefördert werden.
Laut niedersächsischer Bauordnung ist das Anlegen von Schotterflächen überhaupt nicht zulässig:
In der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) heißt es unter § 9 Abs. 2: „Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige
Nutzung erforderlich sind.“

Siehe Landtag Niedersachsen, Drucksache 18-3486 Antwort der Landesregierung Niedersachsen zum Schottergarten am Finanzamt Hameln, 15. April 2019

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