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Neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie führt zu vermehrten Kreditablehnungen

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit trat zum 21.03.2016 eine neue Richtlinie zur Vergabe von Immobilienkrediten in Kraft.

In der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurden die Anforderungen für die Kreditwürdigkeitsprüfung deutlich angehoben.

Einige Banken wie die Sparda Banken berichten, dass vermehrt Immobilienfinanzierungen abgelehnt werden müssen.

Die Geldhäuser schauen jetzt noch genauer hin, ob der Kreditsuchende den gewünschten Immobilienkredit auch langfristig bedienen kann. Dazu wird nicht nur die aktuelle Finanzsituation genauestens geprüft, sondern auch die künftige. Hier stehen außer Fragen der Familiengründung, auch die persönliche Absicherung, sowie die Rentenprognose im Fokus.

Folgende gravierende Änderungen enthält die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie:

  • Die Sicherheit der Immobilie als handfesten Gegenwert darf nicht mehr bei der Kreditprüfung berücksichtigt werden. Damit fällt für die Institute die Sicherheit weg, dass sich eine Immobilie, wenn alle Stricke reißen, zwangsversteigern lässt.
  • Die Wertsteigerung der Immobilie spielt kaum noch eine Rolle.

Die Richtlinie könnte dazu führen, dass viele Deutsche das gewünschte Eigenheim oder dessen Renovierung nicht mehr finanzieren können. Insbesondere all jene, die es besonders nötig hätten, wie Durchschnittsverdiener und Rentner.

Fazit: Im Fall der Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat der Gesetzgeber leider eindeutig übertrieben.

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