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Neubaugebiete nur noch mit schnellem Glasfaser-Internet

Die Bundesregierung beschleunigt den Glasfaser-Ausbau in Deutschland. Das von Verkehrsminister Alexander Dobrindt vorgestellte „DigiNetz-Gesetz“ wurde am 27.01.2016 durch das Bundeskabinett beschlossen.

Kurz gesagt bedeutet dies:

  • Bei Neubau oder Sanierung von Straßen müssen Glasfaserkabel künftig mit verlegt werden.
  • Wird ein Neubaugebiet erschlossen, müssen Glasfaserkabel direkt mit verlegt werden.

Der Gesetzestext kann im Internet abgerufen werden.

Darin heißt es „Die uneingeschränkte Erstreckung der Verpflichtung auf Neubaugebiete stellt die Bedeutung des Breitbandausbaus für zu erschließende Ansiedlungsflächen heraus. Dies umfasst gleichermaßen Wohn- und Gewerbegebiete. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass der Ausbau eines digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzes in neu erschlossenen Gebieten stets erforderlich ist und daher die Prüfung, ob die Mitverlegung bedarfsgerecht ist, entfallen kann. Die Erschließung mit passiver Netzinfrastruktur samt unbeschalteter Glasfaser stellt sicher, dass ein späterer Betrieb durch private Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze des so entstehenden Glasfasernetzes jederzeit erfolgen kann.“

Damit ist endlich sicher gestellt, dass auch die im Großraum Braunschweig erschlossenen Baugebiete einen zeitgemäßen schnellen Internet Zugang erhalten.
Für die Bewohner der Baugebiete „Lindenberg-Roselies“, „Leiferde-Meerberg“ usw. kommt das Gesetz leider Jahre zu spät.