Wenn es nach der CDU geht, werden zukünftig möglicherweise Schottergärten in Brauschweig verboten. Bereits angelegte Schotterwüsten sollen Bestandsschutz genießen. Die „Rekultivierung“ soll bezuschusst werden.
In vielen (neuen) Wohngebieten ist es scheinbar zur Unsitte geworden, den (Vor)garten mit Kies zuzuschütten und vielleicht noch einige Buchsbäume und oder Bambusse zu pflanzen.
Biodiversität ist hier natürlich Fehlanzeige. Das Stadtklima wird dadurch auch ungünstig weiter beeinflusst.
Davon abgesehen, ist der Anblick auch wenig schmeichelhaft für das Auge.
Noch dazu kommt, dass Laub aus dem Schotterbett nur händisch aufgesammelt werden kann. Schließlich kann man ja nicht zur Harke oder einem Besen greifen. Oftmals wird dann zum nerv tötenden Laubbläser bzw. Sauger gegriffen und das letzte Krümchen organische Masse weggesaugt.
Allerdings ist ein Verbot vielleicht auch ein wenig übertrieben?
Denkbar wäre z.B. auch, dass geschotterte Flächen als versiegelte Flächen gelten und damit die Gebühren für das Niederschlagswasser des Eigentümers erhöhen.
Auf der anderen Seite, wird dies gut situierte Eigentümer sicher nicht davon abhalten, weiter Schottergärten anzulegen – dann zahlt man halt etwas mehr für das Niederschlagswasser…
Update 24.05.2019 Der Rat der Stadt Braunschweig hat beschlossen, dass Hausbesitzer besser informiert werden sollen. Die „Rekultivierung“ soll finanziell nicht gefördert werden. Laut niedersächsischer Bauordnung ist das Anlegen von Schotterflächen überhaupt nicht zulässig: In der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) heißt es unter § 9 Abs. 2: „Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.“
Ein Hoffnungsschimmer für alle „Bau- bzw. Kaufwilligen“ gibt es aktuell in Wolfenbüttel. In drei Bauabschnitten entsteht an der östlichen Stadtgrenze ein Neubaugebiet, welches in der Gesamtgröße praktisch einem neuen Stadtteil gleichkommt.
Der Bauabschnitt 1 ist nahezu ausverkauft. Wie und wann es mit Bauabschnitt 2 & 3 weiter geht, entzieht sich aktuell meiner Kenntnis.
Mit der Beschlussempfehlung in der Bauausschusssitzung am 12.12.2017 hat das Baugebiet am Södeweg eine weitere Hürde genommen. Mit dem neuen Wohngebiet soll laut Stadt Wolfenbüttel der ungebrochenen Nachfrage nach Bauland im Einfamilienhausbereich aber auch dem dringenden Bedarf an Geschosswohnungsbau nachgekommen werden.
Insgesamt können am Södeweg laut Verwaltung rund 380 Wohneinheiten realisiert werden. Dabei soll die neue Siedlung viele Elemente eines modernen Wohnumfeldes enthalten, in dem ein zeitgemäßes, vielseitiges Wohnangebot geschaffen und zugleich eine dafür angemessene bauliche Dichte erreicht werden sollen. Für leichte Kritik sorgte in der gestrigen Bauausschusssitzung jedoch der zugehörige Gestaltungsleitfaden. „Ich finde die Vorgaben, die hier erteilt werden, schon ein bisschen zu krass für ein Baugebiet, dass nicht direkt in der Stadt liegt“, erklärt Pierre Balder (FDP). Uwe Kiehne (SPD) widersprach: „Guckt man sich die anderen Baugebiete an, halte ich es schon für sinnvoll, dass es Vorgaben gibt.“ Zuspruch bekam Kiehne von Bürgermitglied Thilo Neumann, „vor allem wenn man sich mal die Gärten anschaut“. Laut Neumann sei es keine Schwierigkeit auch mal einen Obstbaum zu pflanzen. In einer Abstimmung beschlossen die Mitglieder des Bauausschusses daher, Vorgaben zu Gartenflächen mit in den Leitfaden aufnehmen zu lassen.
Mit Schreiben vom 15.08.2018 standen
77 Grundstücke für eine Einzelhausbebauung bei 1-geschossiger Bauweise und
6 Grundstücke für eine Doppelhausbebauung bei 2-geschossiger Bauweise
zum Verkauf. Stichtag der Bewerbungsfrist war der 28.09.2018, 12 Uhr.
Bei den Baugrundstücken handelt es sich ausschließlich um Grundstücke ohne Architekten- oder Bauträgerbindung. Die Bebauung der Grundstücke kann offiziell ab dem 15.03.2019 erfolgen. Die Bauverpflichtung läuft bis zum 14.03.2022.
An der südlichen Grundstücksgrenze der Grundstücke 2 bis 13 wird gemäß B-Plan eine Lärmschutzwand errichtet. Dies bedeutet, dass bis zur Fertigstellung der Lärmschutzwand keine Bebauung der Flächen erfolgen kann, da die Erstellung über die Grundstücksflächen vorgenommen wird. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass die Bebauung dieser Grundstücke ab Mitte bis Ende 2019 möglich sein wird.
Im östlichen Feldrandbereich sind nur symmetrische Satteldächer mit einer Neigung von 30° und 45° auszuführen. In den übrigen Teilgebieten sind Zeltdächer sowie auch alle anderen Dachformen unter Berücksichtigung der jeweils festgesetzten First-, Trauf- und Gebäudehöhe zulässig
Bewerbungsverfahren
Je Haushalt ist die Bewerbung auf ein Grundstück möglich. Während des Bewerbungszeitraumes kann die Bewerbung jederzeit zurückgezogen und auf ein anderes Grundstück erfolgen. Bewerber, die in den letzten 5 Jahren ein Grundstück in einem städtischen Baugebiet erworben haben, sind von der Vergabe ausgeschlossen sind. Aufgrund der Vielzahl an Interessenten erfolgt die Vergabe der Grundstücke per Losziehung.
Lage
Das Baugebiet am Södeweg liegt am östlichen Rand des Siedlungskörpers der Stadt Wolfenbüttel. Er wird im Westen durch Wohnbebauung, im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen sowie im Süden durch die Ahlumer Straße und das daran südlich angrenzende Einkaufszentrum Schweigerstraße und Gewerbeflächen begrenzt. Der südwestliche Bereich des Plangebietes an der Ahlumer Straße wird im Moment durch einen Gartenbaubetrieb genutzt. Die übrige Fläche wird als landwirtschaftliche Fläche genutzt.
Kaufpreise
Der Gesamtkaufpreis einschließlich der Erschließungskosten beträgt für das erschlossene und vermessene Grundstück zwischen 200,00 und 260,00 €/qm (Festpreis – kein Bieterverfahren!). Zusätzlich zu dem aufgeführten Preis sind noch der Kanalbaubeitrag von
· 5,075 €/qm bei 1-geschossiger Bauweise · 7,885 €/qm bei 2-geschossiger Bauweise
sowie die Kosten für den Schmutzwasserschacht und das Regenwasserrückhaltesystem (Zisterne) zu übernehmen. Diese werden auf dem Erwerbsgrundstück erstellt und sind Bestandteil der privaten Entwässerungsanlage. Die Kosten hierfür betragen je Grundstück ca. 7.200,00 €.
Die Stadt WF gewährt eine Ermäßigung von 7,50 €/qm pro Kind für die ersten zwei Kinder bzw. 10,00 €/qm ab dem dritten Kind (innerhalb eines 4-Jahres-Zeitraumes nach Abschluss des Kaufvertrages). Die Höchstsumme beträgt 20.000,00 €.
Beispielrechnung für ein 600 qm Grundstück in östlicher Feldrandlage (260 €/qm)
Erste Anlaufstelle: Offizielle Webseite der Stadt Wolfenbüttel / Stadtleben > Planen, Bauen und Wohnen > Neubaugebiete > Am Södeweg
Karten und Pläne
Infrastruktur
In unmittelbarer Nähe zum Baugebiet befindet sich auf gegenüberliegender Seite ein Einkaufszentrum (E-Center, DM, ALDI, TEDI, MATRATZEN CONCORD, BAUMARKT HELLWEG, FRESSNAPF)
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